Lindau (Bodensee) (alemannisch: Lindau/Lindou oder Linda/Linde; früher Lindau im Bodensee und nicht „Lindau am Bodensee“) ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
25.547 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88131
Vorwahl
08382
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lindau, Hauptstraße 7, 88131 Lindau (Bodensee)
2. Landratsamt Lindau, Bahnhofstraße 4, 88131 Lindau (Bodensee)
3. Agentur für Arbeit Lindau, Schützenstraße 21, 88131 Lindau (Bodensee)
Gemeinde Lindau (Bodensee) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lindau betreffen vor allem die Therme Lindau und die Stadtentwicklungspolitik.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen den Bebauungsplan der Therme Lindau stattgegeben, was eine Überprüfung des Bebauungsplans und mögliche Verringerungen der negativen Umweltauswirkungen, wie die Reduzierung der Beleuchtung und zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen, nach sich zieht.
- Die Stadt Lindau steht auch unter Kritik wegen der Diskrepanz zwischen den angekündigten Klimaschutzmaßnahmen und der tatsächlichen Umsetzung. Beispielsweise widersprechen einige Bebauungspläne dem Freiraumkonzept der Stadt und den Ergebnissen von Bürgerbeteiligungsverfahren.
- Es gibt zudem zahlreiche Änderungen und Überarbeitungen verschiedener Bebauungspläne in Lindau, wie z.B. die Änderungen der Bebauungspläne für das Gewerbegebiet an der Autobahn, das Gewerbegebiet Heuriedweg und andere spezifische Gebiete.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.